.... Meldung vom DMFV

 

DMFV befürwortet Petition an den Deutschen Bundestag
Die Luftverkehrs Ordnung (LuftVO, § 16) fordert seit dem 23. November 2006 auf einem Flugplatz, der bereits für Segelflugzeuge, Motorflugzeuge, Hubschrauber usw. behördlich zugelassen ist, für das Fliegen mit Flugmodellen eine separate behördliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und bringt keinen erkennbaren Sicherheitsgewinn. Joachim Zweiböhmer hat sich in einer öffentlichen Online-Petition an den Deutschen Bundestag für eine unbürokratische Vorschrift ausgesprochen. Der DMFV befürwortet die Petition und vertritt die Auffassung, dass auf Flugplätzen Flugmodelle aller Art völlig unbürokratisch nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden können.
Der DMFV empfiehlt, die Petition online zu unterstützen. Achtung: Eile ist geboten, denn die Zeichnungsfrist endet bereits am 18.01.2007.
Auf der Startseite der DMFV Website
www.dmfv.aero findet sich ein entsprechender Link

 

Der DMFV hält Kosten konstant
Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) wird trotz der zum 01. Januar 2007 in Kraft tretenden Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent die Beiträge nicht anheben. Die bekannt günstigen Mitgliedsbeitrag – Erwachsene 42,– Euro, Jugendliche 12,– Euro pro Jahr – bleiben also unangetastet. Das ist das Ergebnis konsequenter Kostenkontrolle und Haushaltsführung des DMFV.
Allerdings ist der DMFV gezwungen, die Beiträge für Halterhaftpflicht-Zusatzversicherungen ab dem 01. Januar 2007 zu erhöhen. Diese Erhöhung ergibt sich aus der um 3 Prozent angehobenen Versicherungssteuer. Ein Sonderkündigungsrecht ist in diesem Fall nicht gegeben, da sich die Beitragserhöhung ausschließlich aus der Steuererhöhung ergibt.
Die neuen Versicherungsbeiträge für die einzelnen Zusatzversicherungen lauten ab dem 01. Januar 2007:

- Für Form II 14,36 Euro, statt bisher 14,– Euro
- Für Form III 17,44 Euro, statt bisher 17,– Euro
- Für Form IV 24,62 Euro, statt bisher 24,– Euro