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DMFV befürwortet Petition an den Deutschen
Bundestag
Die Luftverkehrs Ordnung (LuftVO, § 16) fordert seit dem 23. November 2006
auf einem Flugplatz, der bereits für Segelflugzeuge, Motorflugzeuge,
Hubschrauber usw. behördlich zugelassen ist, für das Fliegen mit
Flugmodellen eine separate behördliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist mit
erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und bringt keinen erkennbaren
Sicherheitsgewinn. Joachim Zweiböhmer hat sich in einer öffentlichen
Online-Petition an den Deutschen Bundestag für eine unbürokratische
Vorschrift ausgesprochen. Der DMFV befürwortet die Petition und vertritt
die Auffassung, dass auf Flugplätzen Flugmodelle aller Art völlig
unbürokratisch nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der
Flugleitung betrieben werden können.
Der DMFV empfiehlt, die Petition online zu unterstützen. Achtung: Eile ist
geboten, denn die Zeichnungsfrist endet bereits am 18.01.2007.
Auf der Startseite der DMFV Website
www.dmfv.aero findet sich ein
entsprechender Link |
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Der DMFV hält Kosten konstant
Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) wird trotz der zum 01. Januar
2007 in Kraft tretenden Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent die
Beiträge nicht anheben. Die bekannt günstigen Mitgliedsbeitrag –
Erwachsene 42,– Euro, Jugendliche 12,– Euro pro Jahr – bleiben also
unangetastet. Das ist das Ergebnis konsequenter Kostenkontrolle und
Haushaltsführung des DMFV.
Allerdings ist der DMFV gezwungen, die Beiträge für
Halterhaftpflicht-Zusatzversicherungen ab dem 01. Januar 2007 zu erhöhen.
Diese Erhöhung ergibt sich aus der um 3 Prozent angehobenen
Versicherungssteuer. Ein Sonderkündigungsrecht ist in diesem Fall nicht
gegeben, da sich die Beitragserhöhung ausschließlich aus der
Steuererhöhung ergibt.
Die neuen Versicherungsbeiträge für die einzelnen Zusatzversicherungen
lauten ab dem 01. Januar 2007:
- Für Form II 14,36 Euro, statt bisher 14,– Euro
- Für Form III 17,44 Euro, statt bisher 17,– Euro
- Für Form IV 24,62 Euro, statt bisher 24,– Euro |