Bundesministerium Für Wirtschaft und Arbeit
Berlin, 25.04.03
Betreff Frequenzgebührenverordnung (hier Gebührenerhöhung für die Fernsteuerung von Modellen; Zwischenbescheid)
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Für Ihren Unmut gegen die Gebührenfestlegungen der seit dem 1. Januar 2003 geltenden Frequenzgebührenverordnung (FGebV) habe ich Verständnis.
Lassen Sie mich zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zur neuen FGebV machen.
Bei der Erstellung der Verordnung wurde u.a. der Grundsatz berücksichtigt, dass sich dei Gebührensätze grundsätzlich an der Leistungs- Kosten- Rechnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) zu orientieren haben, aber gleichzeitig auch als Steuerungsinstrument zur Förderung des ökonomische Umgangs mit Frequenzen dienen sollen.
Unter diesem Gesichtspunkt sind dazu die seit 1997 geltenden gebührenpflichtigen Tatbestände beziehungsweise die mit dem erforderlichen Personal- und Sachaufwand verbundenen Kosten auf den Prüfstand gestellt und insbesondere hinsichtlich der Leistungs- Kosten- Rechnung gründlich untersucht worden. Zusätzlich war bei der Neufestlegung von Größenordnungen für Gebühren der seit 1997 gestiegene Verwaltungsaufwand durch verschiedene Einflüsse zu berücksichtigen. Aus diesen Überlegungen heraus mussten auch in vielen anderen Bereichen die Gebührensätze erhöht werden; zu diesen gehören beispielsweise Frequenzzuteilungen für Demonstrationsfunkanlagen (Ziff. B.0.2 der Tabelle- Anlage zur FGebV), Frequenzzuteilungen für Grundstücks- Sprechfunkanlagen (Ziff. B.4.7), Frequenzzuteilungen für Funkstellen des Flugfunks (B.5.1) oder auch Frequenzzuteilungen für Funkstellen des Seefunks oder des Binnenschifffahrtfunks (B.6 1). Gleichzeitig entfiel aber auch der vorher in mehreren Bereichen vorgesehene "Zuschlag je Sendefunkanlage" sowie bei der "Frequenzzuteilung für eine Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen" (Ziff. B.4.11fJ) die zehnjährige Befristung.
Es geht also bei den Neufestlegungen von Gebühren nicht um die Haushaltssanierung des Bundes, sondern um die Schaffung von zukunftssicheren, kostendeckenden Gebühren, die zudem den effizienten und ökonomischen Umgang mit der knappen Ressource Frequenz steuern.
Ihr Schreiben sowie weitere Schreiben habe ich erneut zum Anlass genommen, die von Ihnen angesprochene Frage der Gebühren für die Fernsteuerung von Flugmodellen auch im Kontext im entsprechenden europäischen Empfehlungen prüfen zu lassen
Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt, werde ich darüber entscheiden,. Änderungen des Gebührenrechts, die daraus ggf. resultieren, werde ich in geeigneter Weise veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Tettenborn
Soweit der Wortlaut des Briefes vom BMWA. Man darf gespannt sein,