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Platzordnung |
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Modellflugplatzordnung Luftsportverein Winnweiler e.V. |
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| 1. | Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person , die gemäß StVZO in Erster Hilfe ausgebildet ist , stattfinden . |
| 2. | Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet . |
| 3. | Jeder Modellflugsportler hat sich so zu verhalten, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung , insbesondere andere Personen und Sachen , sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden . |
| 4. | Motorflugmodelle müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein . |
| Ein Schallpegel von 80 dB (A) / 7 m darf nicht überschritten werden . | |
| 5. | Flugzeiten Montag bis Samstag von 8.00 – 13.00 und 14.00 – 20.00 Uhr . |
| 6. | An Sonn- und Feiertagen von 9.00 – 12.00 und 14.00 – 19.00 Uhr |
| Immer jedoch bis längstens 30 Minuten vor Sonnenuntergang . | |
| 7. | Es dürfen nur Flugmodelle bis 20 Kg Abfluggewicht betrieben werden . |
| 8. | Es dürfen nicht mehr als 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig in der Luft sein . |
| 9. | Flugleiter : |
| Modellflugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters stattfinden . Der Flugleiter ist im Flugbuch einzutragen. Der Eintrag eines Stellvertreters ist erforderlich wenn der an erster Stelle eingetragene Flugleiter selbst am Flugbetrieb teilnehmen möchte . Der Flugleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung und den reibungslosen Ablauf des Modellflugbetriebes verantwortlich . | |
| Den Anweisungen des Flugleiters ist strengsten Folge zu leisten | |
| 10. | Der Flugbetrieb darf nur in dem dafür bestimmten Flugsektor ausgeübt werden. ( topographische Karte ) |
| 11. | Der Flugmodellpilot hat sich während des gesamten Fluges in dem dafür vorgesehenen Bereich aufzuhalten . |
| 12. | Der Zuschauer- und Vorbereitungsraum ,ebenso die Parkplätze dürfen nicht überflogen werden . Das Anfliegen von Personen und Tieren ist strengstens verboten . |
| 13. | Beim gesamten Flugbetrieb und besonders während des Start- und Landevorganges , ist die Start- und Landebahn immer von Personen und anderen Hindernissen freizuhalten . Landende Modelle haben Vorrang und sind mit lautem Ruf „ Landung “ anzukündigen . |
| 14. | Bei Außenlandungen ist der beim Bergen des Modells entstehende Flurschaden so gering wie möglich zu halten . |
| 15. | Zuschauer haben sich während des Flugbetriebes grundsätzlich hinter dem Schutzzaun aufzuhalten . |
| 16. | Jeder Sender muß mit der entsprechenden Kanalnummer an der Sendeantenne gekennzeichnet sein . |
| 17. | Jeder Pilot ist verpflichtet, vor dem Einschalten seines Senders zu überprüfen, ob seine Frequenz frei ist. Der Pilot haftet bei widrigem Verhalten für den entstandenen Schaden. |
| 18. | Die Postgenehmigung , sowie der Versicherungsnachweis sind immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen . |
| 19. | Für den Flugbetrieb dürfen nur die von amtlicher Seite zugelassenen Frequenzen benutzt werden. |
| 20. | Der zur Zeit belegte Sendekanal muß an der Frequenztafel ersichtlich sein. |
| 21. | Jeder Pilot muss sich nach seiner Ankunft auf dem Modellfluggelände unverzüglich im Flugbuch eintragen. |
| 22. |
Das Betreiben von Sprechfunkgeräten auf dem Modellfluggelände ist nicht erlaubt. |
| 23. | Parken der Autos nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz oder so, daß der Verkehr und Flugbetrieb nicht behindert wird. |
| 24. | Dem Gastflieger kann das Fliegen nur gestattet werden wenn folgende Bedingungen erfüllt sind : Vorweisen einer gültigen Haftpflichtversicherung mit gültiger Quittung .Der Gastflieger muß seine komplette Adresse ins Flugbuch eintragen . |
| 25. |
Das Vereinsgelände ist von jedem Mitglied und Besucher sauber und in Ordnung zu halten . |
| 26. | Bei mehrmaligem Verstoß gegen diese Flugordnung, kann durch die Mitgliederversammlung der Ausschluß des Mitgliedes ausgesprochen werden. |
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Winnweiler den 01.06.01 Der Vorstand |
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