Platzordnung

1. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person , die gemäß StVZO in Erster Hilfe ausgebildet ist , stattfinden .

2. Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet .

3. Jeder Modellflugsportler hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung , insbesondere andere Personen und Sachen , sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden .

4. Motorflugmodelle müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein . Ein Schallpegel von 80 dB (A) / 7 m darf nicht überschritten werden .

5. Flugzeiten:

    Montag bis Samstag von 8.00 – 13.00 und 14.00 – 20.00 Uhr .
    An Sonn- und Feiertagen von 9.00 – 12.00 und 14.00 – 19.00 Uhr .
    Immer jedoch bis längstens 30 Minuten vor Sonnenuntergang .


6. Es dürfen nur Flugmodelle bis 20 Kg Abfluggewicht betrieben werden .

7. Es dürfen nicht mehr als 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig in der Luft sein .

8. Flugleiter :

    Modellflugbetrieb darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters stattfinden . Der Flugleiter ist im Flugbuch einzutragen.
    Der Eintrag eines Stellvertreters ist erforderlich wenn der an erster Stelle eingetragene Flugleiter selbst am Flugbetrieb teilnehmen möchte .
    Der Flugleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung und den reibungslosen Ablauf des Modellflugbetriebes verantwortlich .
    Den Anweisungen des Flugleiters ist strengsten Folge zu leisten


9. Der Flugbetrieb darf nur in dem dafür bestimmten Flugsektor ausgeübt werden.( topographische Karte )

10. Der Flugmodellpilot hat sich während des gesamten Fluges in dem dafür vorgesehenen Bereich aufzuhalten .

11. Der Zuschauer- und Vorbereitungsraum ,ebenso die Parkplätze dürfen nicht überflogen werden . Das Anfliegen von Personen und Tieren ist strengstens verboten .

12. Beim gesamten Flugbetrieb und besonders während des Start- und Landevorganges , ist die Start- und Landebahn immer von Personen und anderen Hindernissen freizuhalten .
      Landende Modelle haben Vorrang und sind mit lautem Ruf „ Landung “ anzukündigen .

13. Bei Außenlandungen ist der beim Bergen des Modells entstehende Flurschaden so gering wie möglich zu halten .

14. Zuschauer haben sich während des Flugbetriebes grundsätzlich hinter dem Schutzzaun aufzuhalten .

15. Jeder Sender muss mit der entsprechenden Kanalnummer an der Sendeantenne gekennzeichnet sein .

16. Jeder Pilot ist verpflichtet, vor dem Einschalten seines Senders zu überprüfen, ob seine Frequenz frei ist. Der Pilot haftet bei widrigem Verhalten für den entstandenen Schaden.

17. Die Postgenehmigung , sowie der Versicherungsnachweis sind immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen .

18. Für den Flugbetrieb dürfen nur die von amtlicher Seite zugelassenen Frequenzen benutzt werden.

19. Der zur Zeit belegte Sendekanal muss an der Frequenztafel ersichtlich sein.

20. Jeder Pilot muss sich nach seiner Ankunft auf dem Modellfluggelände unverzüglich im Flugbuch eintragen.

21. Das betreiben von Sprechfunkgeräten auf dem Modellfluggelände ist nicht erlaubt.

22. Parken der Autos nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz oder so, dass der Verkehr und Flugbetrieb nicht behindert wird.

22. Dem Gastflieger (Tagesmitglied) kann das Fliegen nur gestattet werden wenn folgende Bedingungen erfüllt sind :

    Vorweisen einer gültigen Haftpflichtversicherung mit gültiger Quittung .
    Der Gastflieger muss seine komplette Adresse ins Flugbuch eintragen .

23. Das Vereinsgelände ist von jedem Mitglied und Besucher sauber und in Ordnung zu halten .

24. Bei mehrmaligem Verstoß gegen diese Flugordnung, kann durch die Mitgliederversammlung der Ausschluss des Mitgliedes ausgesprochen werden.


Winnweiler den 01.06.01

Der Vorstand. :


Winnweiler den 01.06.01